Naturschutzgebiete in Bayern: Was gilt in Murnau?

Nicht angeleinte Hunde, Wandern abseits der ausgeschilderten Wege oder Wild-Campen können empfindliche Arten und Biotope schädigen. Der Blaue-Land-Ranger Mathias Wünsch erklärt, was es hinsichtlich der Naturschutzgebiete zu beachten gibt.

„Grundsätzlich hat natürlich jeder das Recht auf den Genuss der Naturschönheiten“, sagt Mathias Wünsch, Ranger für den nördlichen Landkreis. „Aber gleichzeitig auch die Verpflichtung, pfleglich mit der Natur umgehen – wie es auch im bayerischen Naturschutzgesetz steht. Wir freuen uns über alle Besucher, die an unserer Natur interessiert sind und ihr mit Respekt begegnen.“ Der Schutz der einmaligen Region liegt ihm am Herzen und er erklärt, welche Konsequenzen es für Flora und Fauna hat, wenn man abseits der ausgeschilderten Wege wandert, wildcampt oder seinen Müll einfach in der Natur entsorgt.


Die Aufgaben der Naturschutzwacht

Das Blaue Land ist schon immer eine touristisch stark frequentierte Region. Um die einmalige Natur in Murnau und Umgebung zu schützen, wurden Naturschutzwachten ins Leben gerufen. Bereits seit 2020 sind 11 Naturschutz-Wächter am Staffelsee, seit Oktober 2022 11 in und um Murnau sowie seit kurzem auch am Rieg- und Froschhauser See unterwegs, wie Wünsch berichtet. Vorbereitet werden die Naturschutzwächter durch umfangreiche Schulungen und eine Ausbildung bei der Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege mit abschließender Prüfung. Nach Bestellung durch das Landratsamt sind sie offizielle Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde. Koordiniert werden die Naturschutzwachten durch den Ranger.

Ihr Ziel: Über ökologische Zusammenhänge aufzuklären und auf falsches Verhalten hinzuweisen. Ihr Vorgehen: Besucher im Gelände anzusprechen und die Hintergründe zu erklären. Sollten Letztere nicht einsichtig sein, was aber selten der Fall ist, stehen ihnen auch hoheitliche Befugnisse zur Verfügung. So können sie Personalien aufnehmen, Ordnungswidrigkeiten verhängen oder Platzverweise erteilen.

Geschützte Gebiete rund um Murnau a. Staffelsee

Für die verschiedenen schützenswerte Bereiche gibt es unterschiedliche Bezeichnungen. So ist den meisten der Begriff „Naturschutzgebiet“ (NSG) wahrscheinlich am geläufigsten. Dies sind durch Rechtsverordnung festgelegte Gebiete, die vor allem der Erhaltung charakteristischer Lebensgemeinschaften dienen, in denen Natur und Landschaft auf besondere Weise geschützt werden sollen. Hier sind Zerstörungen, Beschädigungen, Veränderungen oder nachhaltige Störungen verboten und es gelten teilweise Betretungsverbote. Beispiele dafür wären das Murnauer Moos, der Westliche Staffelsee mit angrenzenden Mooren und der Froschhauser See.

Beim sogenannten „Landschaftsschutzgebiet“ (LSG) hingegen soll die Leistungsfähigkeit und Nutzungsfähigkeit des Naturhaushaltes nachhaltig erhalten oder wiederhergestellt werden. Darum sind auch hier Handlungen verboten, die den landschaftlichen Charakter verändern oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen. So zum Beispiel im LSG Ramsachleiten und Alte Loisach oder Staffelsee und Umgebung. Gegenüber dem NSG gibt es allerdings insgesamt weniger Einschränkungen.

Der Wortlaut „geschützter Landschaftsbestandteil“ hingegen bezeichnet kleinere geschützte Flächen wie etwa Baumgruppen oder das ehemalige Abbaugelände am Langen Köchel im Murnauer Moos.

Im Fall von Einzelschöpfungen wie bestimmten alten Bäumen spricht man von einem „Naturdenkmal.“ Dazu zählen unter anderem die Eiche südlich von Grafenaschau, die Fichte an der Straße zwischen Eschenlohe und Grafenaschau sowie der Kiesrücken im Ostermoos.

 

Das Murnauer Moos – eines der Naturschutzgebiete im Landkreis

Eines der Haupteinsatzgebiete der Naturschutzwächter ist das Murnauer Moos, das viele Besucherinnen und Besucher anlockt. Was viele von ihnen vielleicht nicht wissen: Das Moos ist ein einmaliges Biotop von internationaler Bedeutung. Weite Streuwiesen, abgelegene Hochmoore und natürliche Wälder der Köchel biete vielen Pflanzen und Tieren eine Heimat. Das Naturschutzgebiet mit einer Größe von 2.378 Hektar wurde 1980 ausgewiesen und hat eine immense Bedeutung für den Schutz hochgradig gefährdeter Arten. Im Murnauer Moos wurden bislang knapp 1.000 Pflanzenarten (Gefäßpflanzen und Farne) nachgewiesen. Zählt man die Moose noch dazu, sind es etwa 1.100 Arten. Darunter ist eine lange Liste deutschlandweit bedrohter Arten (ca. 200).

Das Murnauer Moos ist auch ein äußerst wichtiger Lebensraum für Wiesenbrüter, die an offene Kulturlandschaften wie im Moos gebunden sind. Um die Streuwiesen zu erhalten, werden diese im Landkreis von den ortsansässigen Landwirten bewirtschaftet. So bleibt das Moos weitgehend frei von Gehölzen und somit ein geeigneter Lebensraum für viele seltene und vom Aussterben bedrohte Arten. Die Streuwiesen werden nur einmal im Jahr im Herbst oder Winter gemäht. Den am Boden brütenden Wiesenbrütern wie Brachvogel, Braunkehlchen oder Wachtelkönig bleibt so genug Zeit, um erfolgreich den Nachwuchs großzuziehen. Das Murnauer Moos, aber auch das Naturschutzgebiet Westlicher Staffelsee, sind eine Arche für seltene Arten wie Braunkehlchen, Wachtelkönig und den Großen Brachvogel. Aber auch hier sind die Bestände rückläufig.

Im Einklang mit der Natur

Mit diesen Tipps vom Blauen-Land-Ranger lässt sich die Freizeit natur-schonend gestalten:

  • Wandern/Radfahren nur auf vorgesehenen Wegen: So lassen sich Störungen und Trittschäden vermeiden
  • Hunde bitte an die Leine nehmen: Das ist vor allem in den ausgewiesenen Wiesenbrüterflächen sehr wichtig, da Störungen dazu führen, dass das Nest verlassen wird und die Brut verloren gehen kann, oder von Räubern geplündert wird
  • An vorgegebene Beschilderungen und Gebietssperrungen halten
  • Keine inoffiziellen Fahrradrouten durchs Gelände nutzen
  • an den Seen: nicht in die Schilfzonen/Schwimmblattzonen paddeln, gesperrte Bereiche nicht befahren (Vogelschutz), Abstand an Ufer halten, ausgewiesene Badestellen nutzen
  • Autos und Wohnmobile auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen abstellen oder gleich mit Bus und Bahn anreisen
  • Seinen Standort ausnahmsweise nicht teilen: Wer einen traumhaften, noch unberührten Fleck in der Natur entdeckt, hat großes Glück. Doch wer ihn gleich über Social Media teilt, lockt weitere Besucher an und schafft neue Hotspots.
  • keine neue Routen in Karten eintragen
  • Keine Pflanzen pflücken

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